Haustiere: Letzte Ruhe im Garten?

Bestattung Haustiere

November – dieser Monat ist prädestiniert für das Thema Tod und Bestattung – also auch für diesen Blog der geeignete Monat ein schwieriges Thema anzugehen: die Tierbestattung im eigenen Garten.

Was tun, wenn das geliebte Haustier stirbt?

Jeder Halter eines Haustiers, egal, ob Hund Katze, Kaninchen oder Wellensittich, muss sich früher oder später damit beschäftigen, was mit seinem Gefährten nach dessen Tod geschehen soll. Eine Tierkörperbeseitigungsanlage, aber auch ein Tierfriedhof kommen für viele Halter nicht infrage. Einfacher haben es da Gartenbesitzer – aber nur, wenn Sie einige Punkte beachten:

Die Bestattung im eigenen Garten ist erlaubt, wenn

  • das Grundstück nicht in einem Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet liegt
  • das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist
  • das Tier mindestens einen halben Meter tief begraben wird
  • das Grab mindestens zwei Meter von einem öffentlichen Weg entfernt liegt
  • das Tier nicht in unverrottbare Materialien gewickelt wird.

Weiter gilt es zu bedenken, wie der Garten genutzt wird. Seinen geliebten Freund in unmittelbarer Nähe des Gemüsegartens zu bestatten – auf diese Idee wird wohl kein Gartenbesitzer kommen …

Bestattung

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei DeutscheAnwaltsauskunft

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